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Der Maßstab für professionelle Holztechnik

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen Stand 05/2022
der Firma KNAUS Holzprodukte GmbH, Am Goldenen Steig 34, 94151 Mauth


1. GELTUNG

1.1 Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen.

1.2. Abweichenden Bedingungen, insbesondere Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen des Käufers / Bestellers wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

2. ANGEBOT / VERTRAGSSCHLUSS

2.1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.

2.2 Telefonische und mündliche Vereinbarungen erlangen ebenfalls erst Rechtsgültigkeit, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.

2.3. Der Auftragsumfang ist in der Auftragsbestätigung genau beschrieben. Nebenabsprachen, Änderungen und die sich daraus ergebenden Kosten werden gesondert berechnet.
Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewicht oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.

3. PREISE

3.1. Soweit nicht anderes angegeben, halten wir uns an die in unseren Angeboten enthaltenen Preise 45 Tage ab deren Datum gebunden. Maßgebend sind ansonsten die in unserer Auftragsbestätigung genannten Preise zzgl. der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet.

3.2. Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, ab Werk.

4. LIEFER- UND LEISTUNGSZEIT

4.1. Liefertermine oder –fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform.

4.2. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die uns die Lieferung nicht nur vorübergehend wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören insbesondere Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen usw. – auch wenn sie bei unseren Liederanten oder deren Unterlieferanten eintreten, haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert, ist der Besteller nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder werden wir von unserer Verpflichtung frei, so kann der Besteller hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Auf die genannten Umstände können wir uns nur berufen, wenn wir den Besteller unverzüglich benachrichtigen.

4.3. Sofern wir die Nichteinhaltung zugesagter Fristen und Termine zu vertreten haben oder uns in Verzug befinden, hat der Besteller Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von 0,5 % für jede vollendete Woche des Verzugs, insgesamt höchstens jedoch bis zu 5 % des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen. Darüberhinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht auf zumindest grober Fahrlässigkeit.

4.4. Wir sind jederzeit zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt, es sei denn, die Teillieferung oder Teilleistung ist für den Besteller nicht von Interesse.

4.5. Die Einhaltung unserer Liefer- und Leistungsverpflichtungen setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus.

4.6. Kommt der Besteller in Annahmeverzug, so sind wir berechtigt, Ersatz des uns hierdurch entstehenden Schadens zu verlangen. Mit Eintritt des Annahmeverzugs geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs auf den Besteller über. Abgesehen von Fallziffer 4.2. ist der Besteller in keinem Fall berechtigt, bei verspäteter Lieferung die Annahme zu verweigern.

5. WARENRÜCKNAHME

5.1. Warenretouren können nur akzeptiert werden, wenn sie franko unserem Lager erfolgen. Auf Maß geschnittene Waren, separate Bestellungen, Lebensmittelbedarfsgegenstände und Sonderanfertigungen werden nicht zurückgenommen. Es sei denn, wir erteilen unsere Einwilligung aufgrund der Anerkennung eines Mangels.

6. EIGENSCHAFTEN DES HOLZES

6.1. Holz ist ein Naturprodukt. Seine naturgegebenen Eigenschaften, Abweichungen und Merkmale sind daher stets zu beachten. Insbesondere hat der Käufer seine biologischen, physikalischen und chemischen Eigenschaften beim Kauf und der Verwendung zu berücksichtigen.

6.2. Die Bandbreite von natürlichen Farb-, Struktur- und sonstigen Unterschieden innerhalb einer Holzart gehört zu den Eigenschaften des Naturproduktes Holz und stellt keinerlei Reklamations- oder Haftungsgrund dar.

6.3. Gegenfalls hat der Käufer fachgerechten Rat einzuholen.

6.4. Bei erkannten Mängeln darf die Ware nicht verarbeitet oder eingebaut werden, anderenfalls entfällt insoweit die Gewährleistung.

7. GEFAHRÜBERGANG

7.1. Die Gefahr geht auf den Besteller über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist. Wird die Versendung auf Wunsch des Bestellers verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über.

8. MÄNGELRÜGE UND GEWÄHRLEISTUNG

8.1. Die Produkte werden frei von Herstellungs- und Materialmängeln geliefert, die Frist für Geltendmachung der Mängelansprüche beträgt ab Lieferung der Produkte 6 Monate.

8.2. Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen, die wir geben, nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchermaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfallen Ansprüche wegen Mängel der Produkte, wenn der Besteller eine entsprechende substantiierte Behauptung, dass einer dieser Umstände den Mangel herbeigeführt hat, nicht widerlegt.

8.3. Der Besteller muss Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang des Liefergegenstandes schriftlich mitzuteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind uns unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.

8.4. Bei berechtigten Beanstandungen ist der Verkäufer berechtigt, unter Berücksichtigung der Art des Mangels und der berechtigten Interessen des Käufers die Art der Nacherfüllung (Ersatzlieferung, Nachbesserung) festzulegen.

8.5. Über einen bei einem Verbraucher eintretenden Gewährleistungsfall hat der Käufer den Verkäufer möglichst unverzüglich zu informieren.

8.6. Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen.

8.7. Ansprüche wegen Mängel gegen uns stehen nur dem unmittelbaren Besteller zu und sind nicht abtretbar.

9. EIGENTUMSVORBEHALT

9.1. Bis zur Erfüllung (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent), die uns aus jedem Rechtsgrund gegen den Besteller jetzt oder künftig zustehen, werden uns die folgenden Sicherheiten gewährt, die wir auf Verlangen nach unserer Wahl freigeben werden, soweit ihr Wert die Forderungen nachhaltig um mehr als 20 % übersteigen.

9.2. Die Ware bleibt unser Eigentum. Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für uns als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für uns. Erlischt unser (Mit-) Eigentum durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-) Eigentum des Bestellers an der einheitlichen Sache wertanteilmäßig (Rechnungswert) auf uns übergeht. Der Besteller verwahrt unser (Mit-) Eigentum unentgeltlich. Ware, an der uns (Mit-) Eigentum zusteht, wird im Folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet.

9.3. Der Besteller ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehende Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen als Kontokorrent) tritt der Besteller bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab. Wir ermächtigen ihn widerruflich, die an uns abgetretenen Forderungen für seine Rechnung in eigenem Namen einzuziehen. Diese Einzugsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.

9.4. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen, wird der Besteller auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen, damit wir unsere Eigentumsrechte durchsetzen können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Besteller.

9.5. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware herauszuverlangen.

10. TOLERANZEN, MUSTER, SONDERANFERTIGUNGEN, DRUCKFEHLER, MUSTERSCHUTZ

10.1. Muster, die einer Lieferung zugrunde gelegt werden, gelten als ungefähre Grundlage der Lieferung und beinhalten keine Zusicherung probenmäßiger Eigenschaften, sofern nicht ausdrücklich Zusicherung erfolgte. Für uns übersandte Muster und Vorlagen etc. leisten wir im Falle von Verlust, Beschädigungen oder Bruch keinen Ersatz.

10.2. Bei Sonderanfertigungen nach Angaben, Zeichnungen oder Entwürfen des Käufers trägt dieser für die konstruktiv richtige Gestaltung, die praktische Eignung der gelieferten Teile, die Ordnungsmäßigkeit in Bezug auf das Patent-, Gebrauchs- und Geschmacksmusterrecht allein die Verantwortung, auch wenn er bei der Entwicklung von uns beraten wurde. Für alle in diesem Zusammenhang entstehenden Folgen haften wir nicht. Der Käufer ist verpflichtet, uns von allen Ansprüchen Dritter freizustellen.

10.3. Auskünfte, Angaben und technische Beratungen über Anwendungs- und Verarbeitungsmöglichkeiten unserer Produkte sind unverbindlich und erfolgen unter Ausschluss jeglicher Haftung. Es sei denn, dass unsererseits Zusicherung erfolgte, Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

10.4. Alle Maßangaben und Abbildungen in Katalogen sind unverbindlich und bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung. Für Druckfehler in Katalogen, Preislisten und im Internet übernehmen wir keine Verantwortung.

11. ZAHLUNGEN

11.1. Soweit nicht anders vereinbart, sind Zahlungen innerhalb 8 Tagen mit 2 Prozent Skonto bzw. 30 Tage nach Rechnungserhalt zu zahlen. Wir sind berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Bestellers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Der Besteller wird über die Art der erfolgten Verrechnung informiert. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.

11.2. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird.

11.3. Gerät der Besteller in Verzug, so sind wir berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz als pauschalen Schadensersatz zu verlangen. Dem Besteller bleibt es unbenommen, einen niedrigeren Schaden nachzuweisen. Der Nachweis eines höheren Schadens durch uns ist zulässig.

11.4. Wenn uns Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Bestellers in Frage stellen, insbesondere wenn ein Scheck nicht eingelöst wird oder der Besteller seine Zahlungen einstellt oder wenn uns andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Bestellers in Frage stellen, so sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn wir Schecks angenommen haben. Wir sind in diesem Falle außerdem berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.

11.5. Der Besteller ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung und Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder unstreitig sind. Zur Zurückbehaltung ist der Besteller auch wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis berechtigt.

12. HAFTUNG

12.1. Schadensersatzansprüche sind unabhängig von der Art der Pflichtverletzung, einschließlich unerlaubter Handlungen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.

12.2. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir für jede Fahrlässigkeit, jedoch nur bis zur Höhe des vorhersehbaren Schadens. Ansprüche auf entgangenen Gewinn, ersparte Aufwendungen, aus Schadensersatzansprüchen Dritter sowie auf sonstige mittelbare und Folgeschäden können nicht verlangt werden. Es sei denn, ein von uns garantiertes Beschaffungsmerkmal bezweckt gerade, den Besteller gegen solche Schäden abzusichern.

12.3. Die Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse in den Absätzen 12.1. und 12.2. gelten nicht für Ansprüche, die wegen arglistigen Verhaltens unsererseits entstanden sind, sowie bei einer Haftung für
garantierte Beschaffenheitsmerkmale, für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

12.4. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für unsere Angestellten, sonstige Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

13. ANWENDBARES RECHT, GERICHTSSTAND, TEILNICHTIGKEIT

13.1. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Besteller gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.

13.2. Soweit der Besteller Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen ist, ist Freyung ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. Der Verkäufer ist jedoch berechtigt, den Käufer auch an seinem Sitz zu verklagen.

13.3. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt
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